Heizungsförderung RechnerRechner

Heizungsförderung 2026 · Stand Mai 2026

In 2 Minuten sehen, wie viel Förderung Sie für die neue Heizung bekommen.

Kostenloser Rechner nach den offiziellen KfW-458- und BEG-Regeln. Mit Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus. Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

bis 70 %
max. Förderquote KfW 458
30.000 €
förderfähige Kosten EFH
ab 30 %
Grundförderung
+30 %
Einkommensbonus ≤ 40 k€
Offizielle Quellen Aktualisiert 27. Mai 2026 Keine Anmeldung nötig
1
2
3
4
5

1. Welches Gebäude?

Diese Angaben legen die förderfähige Kostenobergrenze fest.

Wie nutzen Sie das Gebäude?

Wichtig: Antrag bei der KfW muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Verträge mit Fachunternehmen brauchen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung (Förderzusage). Wir sind keine Behörde und keine Rechts-/Steuerberatung – es besteht kein Anspruch auf Bewilligung.

Maximale Förderquote 70 %

30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus – gedeckelt auf insgesamt 70 %. Vermieter erhalten in der Regel 30 %, bei bestimmten Wärmepumpen bis 35 %.

Antrag VOR Vorhabenbeginn

Der KfW-Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Liefer- und Leistungsverträge mit Fachunternehmen müssen mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung versehen sein.

Förderfähige Kosten gedeckelt

EFH: bis 30.000 €. Mehrfamilienhaus gestaffelt: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € je weiterer (bis 6), 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

Beispielrechnung

EFH-Eigentümer mit alter Ölheizung

Beispielhafte Berechnung für ein typisches Einfamilienhaus mit selbstnutzendem Eigentümer.

Investitionskosten Luft-Wärmepumpe28.000 €
Grundförderung (30 %)8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)5.600 €
Einkommensbonus (30 %, zvE ≤ 40 k€)8.400 €
Effizienzbonus Propan-WP (5 %)1.400 €
Summe (gedeckelt bei 70 %)19.600 €

Eigenanteil nach Förderung: 8.400 €. Beispielwerte, keine Förderzusage.

Häufige Fragen

FAQ Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 maximal?

Die maximale Förderquote nach KfW 458 liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten. Sie setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, optional 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus und 5 % Effizienzbonus, gedeckelt auf insgesamt 70 %.

Welche Heizungen werden gefördert?

Förderfähig sind Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser), Biomasse-/Pelletheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie der Anschluss an Gebäude-/Wärmenetze. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.

Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Ja. Der Antrag bei der KfW muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen darf bereits unterschrieben sein, muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die auf den Förderzuschlag abstellt.

Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Die BzA wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein qualifiziertes Fachunternehmen für Heizungs-/Anlagentechnik ausgestellt und ist Voraussetzung für die Antragstellung im KfW-Zuschussportal.

Gilt der Einkommensbonus auch für Vermieter?

Nein. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Vermieter erhalten in der Regel 30 % Grundförderung; bei bestimmten Wärmepumpen kann zusätzlich der 5-%-Effizienzbonus möglich sein.

Sind die Förderwerte rechtsverbindlich?

Nein. Diese Seite ist eine private Orientierungshilfe nach öffentlich zugänglichen KfW-458- und BEG-Regeln. Bindend ist ausschließlich die Förderzusage der KfW.

Antragshilfe Plus

Du weißt jetzt, was möglich ist. Der Fehler passiert beim Antrag.

Wir reichen nichts offiziell ein. Wir bereiten Unterlagen, Reihenfolge, Checkliste und Fehlerprüfung vor – damit Sie selbst sicher beantragen.

  • Welche Nachweise Sie wirklich brauchen
  • Welche Reihenfolge bei BzA, Vertrag und Antrag sicher ist
  • Welche Fehler in der Praxis teuer werden
  • Vorlage für aufschiebende Bedingung im Werkvertrag
Antragshilfe Plus erstellen

Preis

29 €

einmalig, Checkout in Vorbereitung

  • · Persönliche Förderprognose
  • · Antrags-Checkliste KfW 458
  • · Reihenfolge BzA → Vertrag → Antrag
  • · Vertragsbaustein „aufschiebende Bedingung"
  • · Liste typischer Ablehnungsgründe

Keine Beratung im Rechtssinne. Keine Behörde. Keine Garantie auf Bewilligung.

Transparenz

Woher die Förderwerte stammen

Alle Förderquoten und Voraussetzungen auf dieser Seite basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen der KfW, des BMWE und der Bundesregierung. Wir aktualisieren das Standdatum, sobald sich die Förderlogik ändert.

  • 30 % Grundförderung – KfW 458
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei selbstnutzendem Eigentum und alter Heizung
  • 30 % Einkommensbonus bei zvE ≤ 40.000 €
  • 5 % Effizienzbonus bei Sole-/Wasser-WP oder natürlichem Kältemittel
  • 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € für jede weitere Wohneinheit bis 6, dann 8.000 €